Informationen zu Begutachtungen

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Ablauf

Als Sachverständige erhalte ich vom Gericht den Auftrag und die Akte, die ich sorgfältig unter psychologischen Gesichtspunkten analysiere und die Begutachtung vorbereite. Im Anschluss erhalten Sie von mir eine schriftliche Einladung zum ersten Begutachtungstermin, in dem Sie auch über die Freiwilligkeit der Begutachtung aufgeklärt werden.

Bei unserem ersten Termin, der in meiner Praxis stattfindet, erläutern ich Ihnen zunächst den Ablauf. Das Untersuchungsgespräch zeichne ich grundsätzlich auf. Dies dient der Transparenz des Begutachtungsprozess für alle Beteiligten.

Die Begutachtung findet im Rahmen eines Gespräches zwischen der Gutachterin und dem Elternteil statt. Im zweiten Termin findet i.d.R. eine Interaktionsbeobachtung mit Ihnen und dem Kind statt. Ebenso führt die Gutachterin auch Gespräch mit ihrem Kind allein. Die geplanten Termine finden jeweils auch mit dem anderen Elternteil statt.

Ich hole zudem auch Informationen von Erziehern, Lehrern, ggf. auch Ärzten oder anderen involvierten Stellen (z.B. dem Jugendamt oder Beratungsstellen) ein. Dies geschieht jedoch auf freiwilliger Basis und bedarf Ihres Einverständnisses.

Wenn die Begutachtung abgeschlossen ist, erstelle ich ein schriftliches Gutachten für das Gericht.