Kosten / Kostenerstattung

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Mein Honorar für Psychotherapie für Privatpatienten und Selbstzahler richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).

Private Krankversicherung
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig übernommen. Je nach Versicherung oder Ihrem individuell abgeschlossenen Tarif, könne jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, variieren. Bitte informieren Sie sich als Privatversicherte bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang die Kosten einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie für Ihr Kind übernommen werden. In der Regel werden die Behandlungskosten von privaten Krankenversicherungen erstattet. Erfahrungsgemäß ist eine schriftliche Zusage vorteilhaft.

Beihilfeberechtigte
Psychotherapie ist beihilfefähig. Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeuten. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

SelbstzahlerInnen
Eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes ist per Selbstzahlung möglich. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Sie ohne Wartezeiten die Therapie beginnen können und die in Anspruch genommenen Leistungen nicht in den Krankenkassenunterlagen dokumentiert werden. Eine vorherige Konsultation des Haus- oder Kinderarztes ist in diesem Fall nicht notwendig. Das Honorar wird von mir privat in Rechnung gestellt.

Psychotherapeutische Leistungen, die zu besonderen Stunden (beispielsweise an Wochenenden oder Feiertagen) anfallen, sehr komplex und zeitintensiv sind (mehr als 50 Minuten), werden mit dem 3,5 fachen Satz berechnet. Alle Gebühren der GOP sind grundsätzlich durch die private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstattungsfähig, sofern die Leistungen zu den Versicherungsbedingungen gehören. Zusätzlich können weitere Leistungen der GOP, z.B. konsiliarische Erörterungen zwischen behandelnden Ärzten oder Psychotherapeuten, Telefonberatung, Bescheinigungen, Schreib- und Postgebühren erhoben werden.

Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.